BVG-Zinssatz
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BVG-Zinssatz 2010

Der BVG-Mindestzinssatz ist nach bundesrätlichem Beschluss mit Wirkung ab 1. Januar 2010 unverändert auf 2.00% belassen worden.

Dieser Zinssatz gilt jedoch nur für das Altersguthaben gemäss BVG. Vor-/überobligatorische Guthaben können auch mit einem tieferen Zinssatz verzinst werden.

Für den Bundesrat sind die folgenden Komponenten bestimmend für eine Zinsanpassung:

  • Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen

  • Ertragsmöglichkeiten weiterer marktgängiger Anlagen

  • finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen.
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