BVG-Zinssatz
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BVG-Zinssatz 2010
Der BVG-Mindestzinssatz ist nach bundesrätlichem Beschluss
mit Wirkung ab 1. Januar
2010 unverändert auf 2.00% belassen
worden.
Dieser Zinssatz gilt jedoch nur für das Altersguthaben gemäss BVG. Vor-/überobligatorische Guthaben können auch mit einem tieferen Zinssatz verzinst werden.
Für den Bundesrat sind die
folgenden Komponenten
bestimmend für eine Zinsanpassung:
Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen
Ertragsmöglichkeiten weiterer marktgängiger Anlagen
finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen.
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